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BGH, 21.04.1955 - 4 StR 82/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
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Auszug aus BGH, 21.04.1955 - 4 StR 82/55
Sobald jedoch ein Vorfahrtsberechtigter aus besonderen Umständen erkennt oder bei gebotener Aufmerksamkeit erkennen kann, dass ihm der Wartepflichtige die Vorfahrt nicht einräumt, muss er auf Grund der ihm allgemein obliegenden Sorgfaltspflicht von der Beanspruchung der Vorfahrt absehen und seinerseits alles Zumutbare zur Vermeidung eines Zusammenstosses tun (3 StR 378/53 vom 1. Juli 1954). - BGH, 05.11.1953 - 4 StR 521/53
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Auszug aus BGH, 21.04.1955 - 4 StR 82/55
Ob der Motorradfahrer - wie die Revision meint - eine etwas zu hohe Geschwindigkeit eingehalten hat, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da der Wartepflichtige damit rechnen muss, dass - wie die Erfahrung lehrt - die Geschwindigkeitsvorschriften im allgemeinen Strassenverkehr nicht ausnahmslos eingehalten werden (4 StR 521/53 vom 5. November 1953).